Liebe Mitglieder,
die “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” ist inzwischen in Kraft und die ein oder andere Änderung betrifft uns auch. Ein wichtiges Element in der Neuordnung ist neben der Kennzeichnung des Modells, der Kenntnisnachweis.
Wann benötigen wir Mitglieder des MFV Schwarme einen Kenntnisnachweis?
Wenn wir außerhalb unseres Modellflugplatzes fliegen möchten (z.B. Hangsegeln), benötigt wir auf jeden Fall einen Kenntnisnachweis.
Aber auch diejenigen, die auf unserem Platz fliegen, wenn kein Flugleiter anwesend ist, müssen einen Kennsnisnachweis dabei haben.
Keinen Kenntnisnachweis benötigen Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer. Dazu gehört auch der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer.
Deshalb empfehlen wir allen Vereinsmitgliedern einen Kenntnisnachweis zu erlangen.
Wo kann ich den Kenntnisnachweis bekommen?
Der Kenntnisnachweis kann online erworben werden. Entweder beim DMFV unter kenntnisnachweisonline.dmfv.aero.
Oder beim DAeC unter www.kenntnisnachweis-modellflug.de
Der dort erworbene Kenntnisnachweis gemäß § 21e gilt nur Flugmodellen inklusive Multicoptern für Sport- und Freizeitzwecke (nicht gewerblich).
Für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) (gewerbliche Zwecke) wird eine Bescheinigung nach LuftVO § 21d von einer vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle benötigt. Weitere Informationen auf www.lba.de.
Was kostet der Kennnisnachweis?
Die Kosten betragen netto 25 Euro zuzgl. 7% Mehrwertsteuer, in Summe 26,75 Euro und können online per paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung beglichen werden. In Anschluß kann das Zertifikat ausgedruckt werden.
Wie lange ist der Kenntnisnachweis gültig?
Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre
Ab welchem Alter kann man einen Kenntnisnachweis bekommen?
Das Mindestalter ist 14 Jahre. Wer jünger ist, kann unter Aufsicht (Flugleiter) auf unserem Modellflugplatz fliegen.
Ich hoffe alle dringenden Fragen hier beantwortet zu haben. Wenn weitere Fragen sind, schickt eine email an vorstand@mfv-schwarme.de
Euer
Vorstand