Liebe Modellflieger,
beim Betrieb von Flugmodellen ist einiges zu beachten. Hier geben wir Euch einen kurzen Überblick über die wichtigsten Dinge.
- Grüne Wiese bis 12 kg Modellgewicht
- Registrierungspflicht ab 250g Modellgeficht oder bei Einsatz einer Kamera
- Mindestalter ohne Aufsicht ab 2 kg 14 Jahr,
auf Modellfluggeländen 12 Jahre - Kenntnisnachweis generell ab 2 kg Modellgewicht und/oder über 120 m Flughöhe
- Der “Ausweis für Steuerer von Flugmodellen” ist dem Kenntnisnachweis gleichgestellt
- Erwerb des Kenntnisnachweises ab einem Alter von 7 Jahre
- Abstand zu Wohngebieten über bei Modell schwerer als 2 kg ist 150 m
- Abstand zu Menschenansammlungen 50 m bzw. 1:1 Regel ab 25 m bis 50 m
- Modellfluggelände sollten beim DMFV gemeldet werden
- (Elektronisches) Flugbuch auch bei nicht zugelassenen Modellfluggeländen führen
- FPV bis 30 m Entfernung auch ohne Spotter möglich
Alle weiteren Regeln zum Betrieb von findet ihr auf der Seite des DMFV (www.dmfv.aero).