Flugplatzordnung (Auszug)

Platzhalter: Modellflugverein Schwarme e. V.

  1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist und insbesondere Personen nicht gefährdet werden.
  2. Der Flugbetrieb für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren liegt in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14:30 Uhr bis Sonnenuntergang, längstens jedoch bis 20:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten dürfen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektromotoren betrieben werden.
  3. Vor dem Betrieb sind Flugmodelle auf ihren einwandfreien technischen Zustand zu überprüfen.
  4. Modelle dürfen ein Gewicht von 25 kg im abflugfertigen Zustand nicht überschreiten, Ausnahmen regelt die Aufstiegserlaubnis.
  5. Sämtliche Modelle müssen ihren Besitzer ausweisen.
  6. Verbrennungsmotoren dürfen nur mit einem ordnungsgemäßen Schalldämpfer betrieben werden. Der maximale Schallpegel im Abstand von 25 m ist für Kolbenmotoren auf 84 dB(A), für Turbinenantriebe auf 94 dB(A) festgelegt. Ein gültiger Lärmpass ist für den Betrieb von Verbrennungsmotoren erforderlich, dieser kann durch ein Vorstandsmitglied oder eines Beauftragten des Vorstands ausgestellt werden. Die vorgeschriebenen Messbedingungen sind zu beachten.
  7. Es dürfen nur Funkanlagen in Betrieb genommen werden, die den geltenden Anforderungen der Bundesnetzagentur entsprechen.
  8. Vor Inbetriebnahme der Funkanlage ist die Kanalfreiheit sicherzustellen. d.h. Jeder Pilot muss vor dem Einschalten des Senders im Besitz der Frequenzklammer des eingesetzten Kanals sein. Nach dem Ende des Fluges ist die Klammer umgehend in den Frequenzklammerschrank zurück zu hängen. Ohne Klammer besteht Flugverbot. (Für das 2,4 GHz Band wird keine Klammer benötigt)
  9. Alle Piloten tragen sich vor Beginn des Flugbetriebes in das Flugbuch ein, der Mitgliedsausweis wird im Klammerkasten hinterlegt. Jeder Pilot muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen, ein Versicherungsnachweises ist auf Verlangen des Flugleiters vorzuweisen.
  10. Der Flugbetrieb mit mehr als 2 Piloten ohne Flugleiter ist untersagt. Deshalb muss bei Flugbetrieb mit 3 und mehr Piloten unter den anwesenden, volljährigen Vereinsmitgliedern ein Flugleiter bestimmt werden. Der 3. ankommende Pilot hat sich in Absprache mit den anderen Anwesenden um die Bestimmung des Flugleiters zu kümmern.
  11. Der Flugleiter macht sich mindestens im Flugbuch bekannt. Der Flugleiter überträgt bei Bedarf seine Verantwortung an ein anderes Vereinsmitglied. Jeder Flugleiter trägt sich, die Dauer der Flugleitertätigkeit und die besonderen Vorkommnisse ins Flugbuch ein.
  12. Bei Veranstaltungen hat der Flugleiter sich entsprechend zu kennzeichnen.
  13. Der Flugleiter ist weisungsberechtigt gegenüber allen auf dem Flugplatz anwesenden Personen. Es ist die Aufgabe und Pflicht eines jeden Vereinsmitglieds den Flugleiter zu unterstützen.
  14. Der Betrieb von Flugmodellen ist dem Flugleiter nicht gestattet.
  15. Alle zum Start rollenden Modelle müssen im Vorbereitungsraum so geführt werden, dass der Pilot sein Flugzeug bei evtl. auftretenden Störungen jederzeit unter Kontrolle hat.
  16. Die Piloten der gestarteten Modelle verlassen nach dem Start sofort die Startbahn. Befinden sich mehrere Modelle in der Luft, so stellen sich die Piloten in einer Gruppe im gekennzeichneten Pilotenfeld zusammen. Alle anderen Personen haben sich
    1. im Vorbereitungsraum – Piloten und Hilfspersonen, die Modelle für den Flug vorbereiten oder
    2. im Zuschauerraum auf zu halten.
  17. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben, sofern sie steuerbar sind, anderen Luftfahrzeugen (z.B. Motorflugzeugen, Segelflugzeugen, Luftsportgeräten) auszuweichen.
  18. Das Überfliegen der Parkflächen, des Vorbereitungs- oder Zuschauerraums ist untersagt.
  19. Der Flugbetrieb darf nur in einem Radius von 300 m um den Modellflugplatz durchgeführt werden.
  20. Jeder Pilot hat sich vor dem Start davon zu überzeugen, dass der festgelegt Flugraum für den sicheren Flugbetrieb seines Modells ausreichend groß und frei ist.
  21. Die maximale Flughöhe auf unserem Modellfluggelände beträgt 300 m.
  22. Landungen sind durch den Ruf von „Landung“ anzukündigen. Segler haben Vorrang vor Motormodellen mit laufendem Motor. Modelle in einer Notlage haben grundsätzlich Vorrang.
  23. Nach der Landung sind die Modelle sofort von der Start- und Landebahn zu entfernen.
  24. Der Alkoholgenuss ist dem Piloten vor und während des Flugbetriebes untersagt.
  25. Gastpiloten können vom Flugleiter gegen Vorlage eines Versicherungsnachweises an drei Tagen pro Jahr eine Startgenehmigung erhalten, danach ist eine Aufnahme als ordentliches Vereinsmitglied erforderlich.
  26. Das Einlaufen von Modellmotoren erfolgt auf dem dafür bereitgestellten Stahltisch am Rande des Flugfeldes.

Zusätzliche Regeln für Flugmodellen mit Turbinenantrieb

  1. Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU) betrieben werden, die eine Begrenzung von maximaler Rotordrehzahl und Abgastemperatur vornimmt.
  2. Vor Inbetriebnahme der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher (z.B. ein CO2-Löscher) in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher ist nach den Vorschriften des Herstellers zu überprüfen.
  3. Die Inbetriebsetzungen oder Testläufe von turbinenbetriebenen Modellen dürfen nur im vorgesehenen Vorbereitungsraum (Pos 7 des Lageplans) stattfinden. Die Turbine ist mit dem Lufteinlauf gegen den Wind zu richten. Während des Starts und des Betriebes von Turbinen dürfen sich keine Personen im Einwirkungsbereich des Abgasstrahls aufhalten und dürfen sich keine losen Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Triebwerkeinlaufs befinden.
  4. Findet für den Startvorgang der Turbine Flüssiggas Verwendung, so gilt während der Inbetriebsetzung der Turbine im nahen Umkreis um das Modell Rauchverbot.

Zusätzliche Regeln für den First Person View (FPV)

  1. Beim First Person View fliegen muss ein 2. Pilot vorhanden sein. Er muss direkten Sichtkontakt zum Flugmodell haben und jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehaben bzw. übernehmen können. Er gilt als verantwortlicher Pilot.

Verhalten auf dem Modellflugplatz

  1. Das Fluggelände und der Container sind im Interesse aller in einem sauberen Zustand zu verlassen. Bei Benutzung von Vereinseigentum, wie z.B. Tischen oder Grills, sind diese nach Gebrauch zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
  2. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Ein Befahren des Flugfeldes ist nur mit Genehmigung des Vorstandes gestattet.
  3. Bei einem Unfall sind sofort „Erste Hilfe“ und „Rettungsmaßnahmen einzuleiten“.
Zuständiger Arzt: Praxis Dr. Kupfermann / Dr. Bode: 04258 / 1296
Praxis Dr. med. Matthias Röpke: 04204 / 279
Polizei Thedinghausen: 04204 / 402
Rettungsdienst: 112
Rettungshubschrauber: 3030-3
Notarztwagen Leitstelle Diepholz: 05441 / 59220

Verstöße gegen die Flugplatzordnung

Verstöße gegen die Flugplatzordnung sowie gegen Anordnungen des Flugleiters oder des Vorstandes können den Ausschluss vom Flugbetrieb, einen Platzverweis oder den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. Modellflugverein Schwarme e.V 22.01.2016 (Der Vorstand)
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