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Der Flugbetrieb für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren liegt in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:30 Uhr bis Sonnenuntergang, längstens jedoch bis 20:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten dürfen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektromotoren betrieben werden.
Aus Sicherheitsgründen ist unser Platz mit einer Schranke und Vorhängeschloß gesichert. Gäste, die bei uns auf dem Platz fliegen möchten, sollten sich deshalb vorher mit dem Vorstand in Verbindung setzen.
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Liebe Modellflieger,
wir stehen draußen und genießen es in der Sonne zu stehen, um uns aufzuwärmen. Die Sonne spendet uns Wärme, Licht und jetzt auch Strom. Strom für unsere Akkus, Strom für unsere Fernsteuerungen und Strom für einen Kaffee.
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Liebe Modellflieger,
in den letzten Jahren hat sich das EU-Recht für uns Modellflieger gravierend verändert.
So gilt zum Beispiel ab dem 31.12.2020 in ganz Europa eine Registrierungpflicht für Betreiber von sogenannten unbemannten Flugsystemen.
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Schwarme, 23. Dezember 2017
Heute wurde unser Antrag auf Erweiterung der Aufstiegserlaubnis auf Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis zu 150 kg genehmigt.
In den letzten Jahren ist der Trend zu größeren Flugmodellen mit Benzinmotor zu verzeichnen. Die Grenze des max. Abfluggewichts von 25 kg stellt für den ein oder anderen Piloten eine Einschränkung dar, da zu der Abnahme und Genehmigung des Flugmodells eine Aufstiegserlaubnis am Modellflugplatz notwendig ist. Dies wurde bisher durch die Eintragung der entsprechenden Modelle in unsere Aufstiegserlaubnis und durch eine temporäre Genehigung für unsere Flugtage sicher gestellt.
Mit der Erweiterung der Aufstiegserlaubnis auf Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis zu 150 kg ist es uns möglich Großmodellen das Fliegen auf unserem Modellflugplatz zu erlauben.


