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Liebe Modellflieger!
Bitte denkt alle daran, dass für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht ein Kenntnisnachweis erforderlich ist.
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Liebe Modellflieger,
beim Betrieb von Flugmodellen ist einiges zu beachten. Hier geben wir Euch einen kurzen Überblick über die wichtigsten Dinge.
- Grüne Wiese bis 12 kg Modellgewicht
- Registrierungspflicht ab 250g Modellgewicht oder bei Einsatz einer Kamera
- Mindestalter ohne Aufsicht für Modelle ab 2 kg 14 Jahr,
auf Modellfluggeländen 12 Jahre
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Liebe Modellflieger,
das Luftfahrtbundesamt hat die Registrierungsnummern (e-ID) verschickt und bis zum 1. Mai 2021 sind unsere Modelle damit zu kennzeichnen. Um euch eine kleine Hilfe zu geben, haben wir wichtige Punkte zusammengetragen.
- Die Registrierungsnummer hat folgendes Format.
DEU87astrdge12kc-xyz
- DEU steht für eine Registrierung in der Bundesrepublik Deutschland.
- Die folgenden 13 Stellen sind eine zufällig erstellte Registrierungsnummer, wobei die letzte Stelle dieser Nummer („c“) eine Kontrollziffer ist.
- „xyz“ hat die Funktion einer PIN.
Um sicherzustellen, dass niemand Deine Registrierungsnummer unberechtigt verwendet, musst Du die PIN unbedingt geheim halten!
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Liebe Modellflieger,
in der schweizer Modellzeitschrift "Modellflugsport" habe ich einen Artikel über Störungen auf dem 2,4 GHz Frequenzband gelesen.
Beim Modellflug ist Sicherheit ein wichtiger Punkt; gerade einer zuverlässigen Funkverbindung zu unseren Modellen sollten wir Aufmerksamkeit schenken. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion von Modellflugsport dürfen wir den Artikel hier zeigen.
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Liebe Mitglieder,
die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" ist inzwischen in Kraft und die ein oder andere Änderung betrifft uns auch. Ein wichtiges Element in der Neuordnung ist neben der Kennzeichnung des Modells, der Kenntnisnachweis.
Wann benötigen wir Mitglieder des MFV Schwarme einen Kenntnisnachweis?
Wenn wir außerhalb unseres Modellflugplatzes fliegen möchten (z.B. Hangsegeln), benötigt wir auf jeden Fall einen Kenntnisnachweis.
Aber auch diejenigen, die auf unserem Platz fliegen, wenn kein Flugleiter anwesend ist, müssen einen Kennsnisnachweis dabei haben.
Keinen Kenntnisnachweis benötigen Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer. Dazu gehört auch der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer.
Deshalb empfehlen wir allen Vereinsmitgliedern einen Kenntnisnachweis zu erlangen.
Wo kann ich den Kenntnisnachweis bekommen?
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Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei.
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Liebe Mitglieder,
seit dem 7. April 2017 ist die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" in Kraft. In dieser Verordnung werden die Änderungen in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung zusammengefaßt.
Die Kenzeichnung von Modellflugzeugen ist in der LuftVZO geregelt und tritt zum 1. Oktober 2017 in Kraft.
Aufgrund der vielen Nachfragen hat der DMFV seine Interpretation der neuen Kennzeichnungpflicht zusammengefaßt.

